Fachbeiträge

Jugendliche und Cannabis nach dem KCanG

Prävalenz bei Minderjährigen, gesetzlicher Rahmen und die Grenze dessen, was eine Apotheke in diesem Feld leisten kann — und was sie nicht leisten soll.

Eine Versorgungslücke außerhalb des Apothekenmandats

Stand April 2026 · Mini-Kennzahl-Zeile

BIÖG-Drogenaffinitätsstudie 2025 (Erhebung April–Juli 2025, n=7.001): 12-Monats-Cannabisprävalenz der 12- bis 17-Jährigen 6,1 Prozent (2023: 6,7 Prozent), regelmäßige Konsumenten 1,1 Prozent (2023: 1,3 Prozent), subjektive Verfügbarkeit unverändert · MoSyD-Studie Frankfurt (Erhebung Oktober 2024–März 2025, n=1.054, 15- bis 18-Jährige): 78 Prozent haben Cannabis nie konsumiert, niedrigster Stand seit Erhebungsbeginn 2002 · Junge Erwachsene 18 bis 25 Jahre dagegen: 12-Monats-Prävalenz von 23,3 Prozent (2023) auf 25,6 Prozent (2025) gestiegen, junge Männer 31,6 Prozent · Studie an fünf Rhein-Ruhr-Kliniken (Q1 2024 vs. Q1 2025): Cannabis-bezogene Psychosen +40 Prozent, cannabisbezogene Aufnahmediagnosen 763→1.047 Fälle · EKOCAN-2. Zwischenbericht vom 1. April 2026: Rückgang der Inanspruchnahme suchtpräventiver Frühinterventionen bei Jugendlichen, „nicht weil das Problem kleiner geworden ist, sondern weil der Zuweisungsmechanismus weggefallen ist"

Im Diskurs über die Wirkungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) bleibt eine Altersgruppe auffallend untervertreten: die unter 18-Jährigen. Das hat einen sachlichen Grund — Apotheken, ärztliche Praxen und der gesamte legalisierte Versorgungsweg sind für diese Gruppe per Gesetz nicht zugänglich, und für die Apothekenpraxis ist sie damit ohne direkte Berührungsfläche. Drei aktuelle Befunde aus dem Frühjahr 2026 verändern jedoch die Diskussionslage und werfen eine versorgungspolitische Frage auf, die der Gesetzgeber adressieren muss: Erstens ist der Cannabiskonsum unter Jugendlichen entgegen weitverbreiteter Wahrnehmung nicht gestiegen, sondern leicht gesunken. Zweitens hat sich an der Schwarzmarktversorgung dieser Gruppe seit der Teillegalisierung strukturell nichts geändert. Drittens ist parallel der wichtigste Zuweisungsweg in die Suchtpräventionsangebote weggefallen — mit messbaren Folgen in den psychiatrischen Aufnahmestatistiken.

Der Beitrag dokumentiert die Befundlage und benennt die offene Frage an Gesetzgeber, Länder und Suchthilfe-Strukturen. Apothekenpraktische Schlussfolgerungen werden bewusst zurückgehalten — die Versorgungsverantwortung für Minderjährige liegt nicht im pharmazeutischen Sektor.


Konsumzahlen: Der Befund widerspricht dem Narrativ

Der Cannabiskonsum unter Jugendlichen in Deutschland ist nach der Teillegalisierung nicht gestiegen. Die belastbarste Datengrundlage ist die Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA), erhoben zwischen April und Juli 2025 mit einer repräsentativen Stichprobe von 7.001 jungen Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren.[^1]

Bei den 12- bis 17-Jährigen sank die 12-Monats-Prävalenz von 6,7 Prozent (2023) auf 6,1 Prozent (2025); der Anteil der regelmäßig Konsumierenden, die mehr als zehnmal innerhalb der letzten zwölf Monate Cannabis gebraucht haben, ging von 1,3 auf 1,1 Prozent zurück. Bei männlichen Jugendlichen ist im Längsschnitt seit 2019 sogar ein Rückgang zu beobachten; bei weiblichen Jugendlichen sind die Werte seit 2012 weitgehend stabil. Die Drogenaffinitätsstudie ordnet diese Befunde im langfristigen Vergleich seit 2015 ein, in dem die Lebenszeitprävalenzen unter Jugendlichen ebenfalls rückläufig sind.[^1]

Das Frankfurter Monitoring-System Drogentrends (MoSyD) bestätigt diese Linie für eine großstädtische Schülerschaft. Die Erhebung läuft seit 2002 jährlich an Frankfurter Schulen, ein vergleichbares Programm gibt es bundesweit nur in Hamburg. Die Ergebnisse der jüngsten Welle (Erhebungszeitraum Oktober 2024 bis März 2025, n=1.054, 15- bis 18-Jährige), publiziert am 24. November 2025, zeigen: 78 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler haben Cannabis noch nie konsumiert; nur 6 Prozent gebrauchen Cannabis gelegentlich, je 1 Prozent einmal pro Woche, mehrmals pro Woche oder täglich. „Seit dem Erhebungsbeginn im Jahr 2002 haben noch nie so wenige Schüler:innen Cannabis konsumiert", stellt der MoSyD-Studienleiter Bernd Werse vom Institut für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences fest.[^2]

Bemerkenswert ist die Konstellation: Die subjektive Verfügbarkeit von Cannabis ist bei Jugendlichen laut BIÖG seit der Teillegalisierung praktisch unverändert. Wer Cannabis beschaffen will, kommt also weiterhin problemlos daran. Der Konsumrückgang ist damit nicht durch erschwerte Verfügbarkeit erklärbar; er folgt anderen sozialen Dynamiken, die in der Forschungsliteratur derzeit diskutiert, aber nicht abschließend geklärt sind.[^1]

Bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren stellt sich die Lage dagegen deutlich anders dar. Hier stieg die 12-Monats-Prävalenz nach BIÖG von 23,3 Prozent (2023) auf 25,6 Prozent (2025); die subjektive Verfügbarkeit nahm zu (von 31,4 auf 39,2 Prozent „sehr leicht innerhalb 24 Stunden"). Bei jungen Männern in dieser Altersgruppe lag die 12-Monats-Prävalenz 2025 bei 31,6 Prozent (2023: 26,9 Prozent), bei jungen Frauen unverändert bei 18,8 Prozent. Der Anstieg in der erwachsenen Gruppe steht damit deutlich neben dem Rückgang in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen.[^1]


Schwarzmarktversorgung der unter 18-Jährigen — strukturell unangetastet

Eine der zentralen Begründungen des Konsumcannabisgesetzes war die Erwartung, der legale Versorgungsweg werde mittel- und langfristig den Schwarzmarkt verdrängen. Für die Altersgruppe unter 18 Jahren gilt diese Erwartung definitionsgemäß nicht: Anbauvereinigungen, Apothekenabgabe oder die noch nicht realisierten Modellregionen sind für Minderjährige nicht zugänglich. Wer in dieser Altersgruppe konsumiert, ist auf den Schwarzmarkt oder auf private Weitergabe innerhalb des sozialen Umfelds angewiesen.

Letzteres ist juristisch ein Graufeld. Mit dem Inkrafttreten des KCanG ist der Eigenbesitz von 25 Gramm in der Öffentlichkeit beziehungsweise 50 Gramm im privaten Raum für Erwachsene straffrei. Die Weitergabe an Minderjährige bleibt strafbar — ist aber praktisch kaum nachweisbar, weil legale und illegale Mengen visuell nicht unterscheidbar sind. BKA-Präsident Holger Münch hat dieses Strukturproblem in mehreren Stellungnahmen direkt benannt: Die Strafverfolgung des Kleindealer-Bereichs werde „erheblich erschwert", wenn legale Besitzmengen den Verdachtsanlass verlieren. Im EKOCAN-Forschungsverbund ergab eine Befragung von über 2.000 Mitgliedern der Kriminalpolizei, dass die praktische Verfolgung des Restschwarzmarktes seit der Teillegalisierung „schwieriger" geworden sei.[^3]

Daraus folgt eine Beobachtung, die in der öffentlichen Debatte unterbeleuchtet ist: Solange die Konsumzahlen unter Jugendlichen ein nicht zu vernachlässigendes Niveau haben — bei einer 12-Monats-Prävalenz von 6,1 Prozent in einer Altersgruppe von etwa 4,4 Millionen Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in Deutschland reden wir über mehrere Hunderttausend Konsumierende —, läuft deren Versorgung praktisch vollständig außerhalb der vom Gesetzgeber angelegten Strukturen. Die qualitätsgesicherte Apothekenversorgung, die Erwachsenen zugänglich ist, hat für diese Altersgruppe keinerlei Substitutionseffekt. Die im „Straßencannabis"-Beitrag dokumentierten Verunreinigungsrisiken — Pestizide, Streckmittel, mikrobiologische Belastung — treffen Minderjährige unverändert.


Frühintervention: Der eigentliche Kollaps

Der versorgungspolitisch kritischste Befund kommt aus dem zweiten Zwischenbericht des EKOCAN-Forschungsverbunds (Universitäten Hamburg/UKE, Düsseldorf, Tübingen), veröffentlicht am 1. April 2026 — also genau zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes.[^4]

Vor dem KCanG wurden Jugendliche, die mit Cannabis-Konsum oder -Besitz polizeilich auffällig wurden, regelmäßig auf justiziellem Weg in Frühinterventionsprogramme der Suchthilfe vermittelt. Etablierte Verfahren wie „FreD — Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten" arbeiteten genau auf dieser Schnittstelle: Die strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Auffälligkeit war der Anlass, eine suchtpräventive Beratung war die Folge.

Mit der Teillegalisierung ist dieser Zuweisungsmechanismus für die quantitativ wichtigste Substanzgruppe entfallen. Der Konsum von Cannabis durch Erwachsene ist straffrei; der Besitz in den definierten Mengen unverdächtig. Damit verschwindet auch der Türöffner zur Suchtberatung — strukturell, nicht weil das Problem kleiner geworden wäre. Der EKOCAN-Bericht formuliert das in seiner Pressemitteilung der Universität Tübingen vom

  1. April 2026 deutlich: Frühinterventions- und Beratungsangebote durch Jugendliche, die Cannabis konsumieren, würden „infolge der Gesetzesreform deutlich seltener in Anspruch genommen". Auch ein „leichter Rückgang der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe durch junge Erwachsene mit Cannabiskonsumproblemen" wird dokumentiert. Empfohlen wird eine bessere Koordination zwischen Polizei und Ordnungsämtern, öffentlicher Jugendhilfe, Suchtpräventions- und -beratungsstellen sowie Sorgeberechtigten — und „eine allgemeine Stärkung dieser Strukturen, insbesondere durch eine auskömmliche Finanzierung".[^4]

Das Strukturproblem lässt sich präzise benennen: Die Teillegalisierung hat einen Versorgungsweg geöffnet (Erwachsene, Apothekenkanal) und einen anderen verschlossen (Jugendliche, Justiz-Suchthilfe-Schnittstelle). Ein Ersatz für den zweiten Weg ist nicht installiert worden. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat in ihrem Jahrbuch Sucht 2026 darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende Cannabisprävention im Berichtsjahr 2025 „nicht möglich" gewesen sei — wegen fehlender Ressourcen und mangelnder Abstimmung der beteiligten Akteure.


Psychiatrische Folgen: Die Daten werden sichtbar

Die Konsequenzen dieser Konstellation werden in den psychiatrischen Aufnahmestatistiken inzwischen messbar. Die Psychiater Udo Bonnet (LVR-Klinik Castrop-Rauxel) und Georg Juckel (LWL-Universitätsklinikum Bochum) haben mit fünf psychiatrischen Kliniken im Rhein-Ruhr-Gebiet eine Vergleichserhebung der Aufnahmediagnosen Q1 2024 (vor Inkrafttreten des KCanG) und Q1 2025 (nach Inkrafttreten) durchgeführt. Bei mehr als 6.000 stationär behandelten Patientinnen und Patienten zeigte sich eine Zunahme cannabisbezogener Aufnahmediagnosen von 763 auf 1.047 Fälle. Die cannabisbezogenen Psychosen stiegen um 40 Prozent.[^5]

Der Chefarzt der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen an der LVR-Klinik Langenfeld, Bodo Lieb, beschreibt den Zusammenhang in der Auswertung der Studie sachlich: „Da die Verfügbarkeit von Cannabis größer geworden ist, führt das zu mehr Aufnahmen." Er verweist zugleich auf die langfristige Komponente: „Ob das langfristig zu einer erhöhten Krankheitslast bezüglich Psychoseerkrankungen in Deutschland führt, ist wahrscheinlich. Sicher wissen wir das aber erst in 20 Jahren."[^5]

Die wissenschaftliche Grundlage für den Zusammenhang zwischen täglichem Konsum hochpotenten Cannabis und Psychose-Erkrankungen ist robust. Die multizentrische EU-GEI-Studie (Di Forti et al., Lancet Psychiatry 2019) zeigte für tägliche Konsumenten von Cannabis mit über 10 Prozent THC eine 4,8-fache erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Erst-Episode-Psychose; in Standorten mit hoher Verfügbarkeit hochpotenten Cannabis ließen sich nach der Modellrechnung der Studie erhebliche Anteile der Neuerkrankungen auf diesen Konsumtyp zurückführen.[^6] Für die jugendliche Konsumgruppe gilt zusätzlich, dass die noch nicht abgeschlossenen neuronalen Reifungsprozesse die Vulnerabilität gegenüber substanzinduzierten psychischen Folgen erhöhen — ein Hinweis, den auch das BIÖG in seiner Publikation zur Drogenaffinitätsstudie 2025 ausdrücklich macht.[^1]

Der Befund der Rhein-Ruhr-Kliniken ist nicht zwingend repräsentativ für Deutschland insgesamt; er ist regional und betrifft eine bestimmte Kohorte stationär behandelter Patientinnen und Patienten. Er ist jedoch ein Frühindikator, der gerade vor dem Hintergrund weggefallener Frühinterventionen ernst zu nehmen ist.


Die offene Frage an den Gesetzgeber

Die Befundlage führt zu einer versorgungspolitischen Frage, die im Rahmen der laufenden Diskussion um die MedCanG-Novelle und der Evaluation des KCanG beantwortet werden muss. Drei Punkte stehen zur Klärung:

Welche Verantwortung übernimmt der Gesetzgeber für die unter 18-Jährigen? Die Teillegalisierung hat den Adressatenkreis der gesetzlichen Versorgungsregelungen ausdrücklich auf Erwachsene beschränkt. Die Frage, wie der parallele Schwarzmarkt für Minderjährige adressiert wird, blieb dabei offen. Mit dem KCanG ist die strafrechtliche Hebelwirkung gegenüber jugendlichem Konsum entfallen; ein präventionsbasiertes Äquivalent ist nicht installiert worden. Der EKOCAN-Forschungsverbund empfiehlt eine bessere Koordination der beteiligten Akteure, der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum MedCanG-Änderungsgesetz im November 2025 ergänzend gefordert, jegliche Werbung für Medizinalcannabis außerhalb von Fachkreisen nach § 10 Heilmittelwerbegesetz zu untersagen — auch im Interesse des Jugendschutzes.[^4][^7]

Welche Strukturen ersetzen den weggefallenen Justiz-Suchthilfe-Zuweisungsweg? Eine flächendeckende, schulnahe und beratungsorientierte Cannabisprävention ist 2025 nach Einschätzung der Suchthilfe-Verbände nicht zustande gekommen. Die DHS hat im Jahrbuch Sucht 2026 ausdrücklich auf die strukturelle Unterfinanzierung der ambulanten Suchthilfelandschaft hingewiesen. Hier liegt ein klar adressierbarer politischer Handlungsbedarf — bei Bund und Ländern, im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums und der Jugendhilfe.

Wie wird die Datenlage zur jugendlichen Konsumdynamik und zu den Folgewirkungen weitergeführt? Die kontinuierliche Beobachtung über BIÖG, MoSyD, EKOCAN und die Rhein-Ruhr-Klinikstudie ist methodisch heterogen, aber inhaltlich konvergent. Eine strukturelle Verzahnung der Datenquellen — auch im Hinblick auf den abschließenden EKOCAN-Bericht im April 2028 — wäre versorgungspolitisch sinnvoll.


Zur Apothekenrolle: Warum Zurückhaltung angezeigt ist

Eine pharmazeutisch-operative Antwort auf die hier dokumentierte Versorgungslücke gibt es nicht — und das ist sachlich richtig so. Apotheken dürfen an Minderjährige weder verschreibungspflichtige Cannabinoid-Arzneimittel abgeben noch eine Beratung zum Konsumcannabis-Bereich anbieten, die über allgemeine Informationspflichten hinausginge. Die Versorgungsverantwortung für die unter 18-Jährigen liegt bei Schule, Jugendhilfe, Suchtpräventionsstellen und — wenn diese Strukturen nicht greifen — letztlich beim klinisch- psychiatrischen Versorgungssektor.

Die einzige denkbare Verbindung zwischen Apothekenpraxis und jugendlicher Konsumlage liegt auf einer übergeordneten politischen Ebene: dem Ausbau gesundheitspräventiver Dienstleistungen in Apotheken, wie sie seit der GKV-FKG-Novelle und im aktuellen ApoVWG-Verfahren diskutiert werden. Sollten pharmazeutische Dienstleistungen mittelfristig auch präventive Beratung für junge Menschen umfassen — etwa zu Suchtmittelkonsum und Substanzwirkungen —, könnten Apotheken einen Beitrag zur Schließung der hier beschriebenen Lücke leisten. Das wäre allerdings eine politische Gestaltungsaufgabe, keine operative Forderung an den heutigen Apothekenbetrieb.

Die laufende Diskussion über pharmazeutische Dienstleistungen bietet hier einen sinnvollen Anknüpfungspunkt — sie sollte jedoch fachlich vom Cannabis-Themenfeld getrennt geführt werden, weil eine vorzeitige Verknüpfung apothekenseitige Verantwortlichkeiten suggerierte, die heute weder rechtlich noch strukturell vorgesehen sind.


Quellen

[^1]: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): „Die Drogenaffinität Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2025 — Cannabis: aktuelle Entwicklungen und Trends. BIÖG-Forschungsbericht". Köln, September 2025. Repräsentative Stichprobe von 7.001 Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren, Erhebung 22. April bis 3. Juli 2025 per CATI-Dual-Frame-Verfahren. https://www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/Studien/PDF/DAS_2025_Cannabis-Bericht_fin.pdf

[^2]: Frankfurt University of Applied Sciences, Institut für Suchtforschung; Stadt Frankfurt am Main, Drogenreferat: „Monitoring-System Drogentrends (MoSyD) 2024" — Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 24. November 2025; Erhebungszeitraum Oktober 2024 bis März 2025, n=1.054 Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 18 Jahren. https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/dezernat-viii/drogentrendstudie-2024/

[^3]: Universität Tübingen, Pressemitteilung vom 1. April 2026: „Neue Zwischenergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)" — Befragung von über 2.000 Mitgliedern der Kriminalpolizei zur Verfolgbarkeit des Restschwarzmarkts. https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/attempto-online/newsfullview-attempto/article/neue-zwischenergebnisse-zur-evaluation-des-konsumcannabisgesetzes-kcang/

[^4]: EKOCAN-Forschungsverbund (Universitäten Hamburg/UKE, Düsseldorf, Tübingen): Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, veröffentlicht am 1. April 2026 — mit Befunden zum Rückgang der Inanspruchnahme suchtpräventiver Frühinterventionen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530

[^5]: Katholische Nachrichten-Agentur (KNA), zitiert in Werra-Rundschau vom 1. April 2026: „Mehr Psychosen seit Cannabis-Legalisierung? Studie legt das nahe" — Vergleichserhebung an fünf psychiatrischen Kliniken im Rhein-Ruhr-Gebiet, Initiatoren Prof. Udo Bonnet (LVR-Klinik Castrop-Rauxel) und Prof. Georg Juckel (LWL-Universitätsklinikum Bochum); Bewertung durch Bodo Lieb, Chefarzt der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen an der LVR-Klinik Langenfeld. Vergleichszeiträume: Q1 2024 vs. Q1 2025; cannabisbezogene Aufnahmediagnosen 763→1.047 Fälle, cannabisbezogene Psychosen +40 Prozent. https://www.werra-rundschau.de/panorama/mehr-psychosen-seit-cannabis-legalisierung-studie-legt-das-nahe-zr-94243849.html

[^6]: Di Forti M, Quattrone D, Freeman TP et al. (EU-GEI WP2 Group): „The contribution of cannabis use to variation in the incidence of psychotic disorder across Europe (EU-GEI): a multicentre case-control study". Lancet Psychiatry 6(5), Mai 2019, S. 427–436. PMID 30902669. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30902669/

[^7]: Pharmazeutische Zeitung, 25. November 2025: „Länder pochen auf Kontrolle bei Cannabis-Verschreibungen" — Bundesrats-Stellungnahme zum MedCanG-Änderungsgesetz mit Forderung nach erweitertem HWG-Werbeverbot außerhalb von Fachkreisen. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/laender-pochen-auf-kontrolle-bei-cannabis-verschreibungen-160738/

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