Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die CANAbene Apotheken-Beratung von Blacksnapper Consulting
Stand: September 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter der CANAbene Apotheken-Beratung und Vertragspartner ist:
Blacksnapper Consulting
Inhaber: Andreas Mattolat
Hüttenweg 4
21516 Tramm
Deutschland
E-Mail: info@canabene.de– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die CANAbene Apotheken-Beratung sowie damit verbundene Analyse-, Planungs-, Begleit- und Vor-Ort-Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Apothekeninhaber, Apothekenbetriebsgesellschaften und sonstige Unternehmen des Gesundheitswesens. Verträge mit Verbrauchern werden über dieses Angebot nicht geschlossen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand des Vertrages ist die individuelle betriebswirtschaftliche und organisatorische Analyse und Beratung des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Versorgung mit Medizinalcannabis.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Buchungs- bzw. Angebotsseite dargestellten Leistungsbeschreibung. Diese ist Bestandteil des Vertrages.
- Die Beratung umfasst insbesondere die Untersuchung und Einordnung der für den jeweiligen Auftrag relevanten Bereiche:
- Standort und Einzugsgebiet,
- Markt- und Wettbewerbsumfeld,
- Investitions- und Kapitalbedarf,
- Sortiment und Warenbestand,
- Personal- und Kapazitätsplanung,
- betriebliche Prozesse und Abläufe,
- Wirtschaftlichkeit und Break-even sowie
- Umsetzungs- und Skalierungsplanung.
- Bestandteil der gebuchten Apotheken-Beratung ist außerdem eine achtwöchige Begleitphase nach Abschluss der individuellen Analyse gemäß § 10 dieser AGB.
- Nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Honorars und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 3 Charakter und Ergebnisoffenheit der Beratung
- Die Beratung dient der fachlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungsunterstützung des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Analyse- und Beratungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.
- Insbesondere werden nicht geschuldet:
- ein bestimmter Umsatz oder Gewinn,
- das Erreichen eines bestimmten Break-even-Zeitpunkts,
- eine bestimmte Zahl von Patienten, Verordnungen oder Abgaben,
- eine bestimmte Markt-, Preis- oder Wettbewerbsentwicklung,
- die Erteilung behördlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse,
- die Verfügbarkeit bestimmter Arzneimittel, Lieferanten oder Dienstleistungen oder
- das Eintreten einer bestimmten regulatorischen Entwicklung.
- Wirtschaftlichkeits-, Kapitalbedarfs- und Break-even-Berechnungen sind Modellrechnungen. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Analyse verfügbaren Informationen und den für die jeweilige Apotheke ermittelten oder mit dem Auftraggeber abgestimmten Annahmen. Sie stellen keine Umsatz-, Gewinn- oder Rentabilitätsgarantie dar.
- Die Analyse erfolgt ergebnisoffen. Sie kann insbesondere zu dem Ergebnis führen, dass ein Einstieg in das untersuchte Versorgungsfeld unter den gegebenen Voraussetzungen nicht, nur in reduziertem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirtschaftlich oder organisatorisch zweckmäßig erscheint.
- Die unternehmerische Entscheidung über Aufnahme, Umfang, Fortführung oder Beendigung des untersuchten Versorgungsfeldes verbleibt beim Auftraggeber.
§ 4 Abgrenzung zu Rechts-, Steuer- und heilberuflicher Beratung
- Die vereinbarte Leistung umfasst keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
- Soweit rechtliche oder regulatorische Rahmenbedingungen im Rahmen der Analyse dargestellt oder berücksichtigt werden, dienen diese Informationen der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Einordnung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung.
- Entsprechendes gilt für steuerliche Sachverhalte. Soweit diese in Berechnungen einfließen, erfolgt dies im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Modellierung.
- Entscheidungen, die einer rechtlichen, steuerlichen, pharmazeutischen, heilberuflichen oder behördlichen Prüfung bedürfen, sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich mit den hierfür zuständigen Berufsträgern, Behörden, Kammern oder sonstigen Stellen abzustimmen.
§ 5 Vertragsschluss bei Online-Buchung
- Die auf der Buchungsseite dargestellte CANAbene Apotheken-Beratung stellt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu den dort angegebenen Konditionen dar.
- Vor Abgabe des Auftrags werden dem Auftraggeber insbesondere der wesentliche Leistungsumfang, die Vergütung, die Zahlungsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt.
- Der Auftraggeber hat vor Abgabe des Auftrags die Möglichkeit, seine eingegebenen Daten zu überprüfen und zu berichtigen.
- Durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig beauftragen“ nimmt der Auftraggeber das Angebot verbindlich an. Der Beratungsvertrag kommt mit Eingang des elektronischen Auftrags beim Auftragnehmer zustande.
- Der Auftraggeber erhält anschließend an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse:
- eine Auftragsbestätigung einschließlich Rechnung und
- gesondert die Zugangsdaten zum digitalen Intake-Bogen.
- Die Zugangsdaten zum Intake-Bogen bestehen aus einer individuellen URL und einem fünfstelligen Zugangscode.
- Die Auftragsbestätigung enthält bzw. ermöglicht den Abruf der für den Vertrag maßgeblichen Vertragsinformationen einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung und AGB in speicherbarer Form.
- Das Ausfüllen des Intake-Bogens ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss. Der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt bereits verbindlich geschlossen.
§ 6 Ausschließliche Buchung durch Unternehmer
- Die CANAbene Apotheken-Beratung kann ausschließlich zu unternehmerischen bzw. selbstständigen beruflichen Zwecken gebucht werden.
- Der Auftraggeber bestätigt im Rahmen der Online-Buchung ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB.
- Für die über diese Buchungsseite geschlossenen Verträge besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
§ 7 Intake und Mitwirkung des Auftraggebers
- Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu einem digitalen Intake-Bogen.
- Im Intake-Bogen werden die für die individuelle Analyse erforderlichen Angaben zum Unternehmen, zur Apotheke, zum Standort und zu den betrieblichen Rahmenbedingungen erhoben.
- Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der Analyse erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen zutreffend zur Verfügung.
- Hierzu können insbesondere Angaben zu Standort, Betriebsstruktur, Räumlichkeiten, Personal, Kostenstruktur, bestehenden Prozessen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehören.
- Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche oder Unstimmigkeiten erkennbar sind.
- Die reguläre Bearbeitungszeit beginnt, sobald der Intake-Bogen vollständig übermittelt wurde und die für den Beginn der Analyse erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen.
- Werden für die Analyse zusätzliche Angaben oder Unterlagen benötigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
- Änderungen wesentlicher tatsächlicher Voraussetzungen während der Bearbeitung sind dem Auftragnehmer mitzuteilen.
§ 8 Bearbeitungszeit und Durchführung
- Die reguläre Bearbeitungszeit für die individuelle Analyse beträgt zwei bis vier Wochen ab Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 6.
- Die Angabe der Bearbeitungszeit setzt die ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
- Erfordern die Analyse oder neu bekannt gewordene Umstände zusätzliche Rückfragen oder Unterlagen, kann die Bearbeitung bis zur Klärung ausgesetzt werden.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn erkennbar wird, dass die reguläre Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht nur auf einer verzögerten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, wesentlich überschritten wird.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Arbeitsschritte fachlich geeignete Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung für die CANAbene Apotheken-Beratung beträgt:
4.900,00 € netto
zzgl. 19 % Umsatzsteuer: 931,00 €
5.831,00 € brutto - Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss auf der Buchungsseite ausgewiesene Gesamtpreis.
- Der Auftraggeber erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung in elektronischer Form.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Eine automatische Belastung oder Abbuchung findet nicht statt.
- Die vereinbarte Zahlungsfrist besteht unabhängig vom Zeitpunkt der Übermittlung des Intake-Bogens.
- Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Achtwöchige Begleitphase
- Nach Abschluss der individuellen Analyse ist eine achtwöchige Begleitphase Bestandteil der vereinbarten Leistung.
- Die Begleitphase beginnt mit der Ergebnisbesprechung der individuellen Analyse.
- Während der Begleitphase stehen dem Auftraggeber insgesamt bis zu acht Beratungstermine mit einer Dauer von jeweils bis zu 60 Minuten zur Verfügung.
- Die Termine werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt und grundsätzlich telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt.
- Die Begleitphase dient insbesondere der Besprechung von Fragen, die sich aus der Analyse, der Investitionsentscheidung oder einer anschließenden Umsetzung ergeben.
- Gegenstand können insbesondere Personal- und Einsatzplanung, Prozessaufbau, Sortiment und Beschaffung, Schulungsbedarf, technische Systeme sowie organisatorische Fragestellungen sein.
- Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Anrechnung auf das Kontingent verschoben werden.
- Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt der Termin als in Anspruch genommen, es sei denn, der Auftraggeber hat die kurzfristige Verhinderung nicht zu vertreten.
- Nicht genutzte Beratungstermine verfallen grundsätzlich mit Ablauf der achtwöchigen Begleitphase. Dies gilt nicht, soweit ihre Nichtinanspruchnahme vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
§ 11 Vor-Ort-Termine
- Vor-Ort-Termine sind nicht Bestandteil der Vergütung gemäß § 9 und können gesondert vereinbart werden.
- Die Vergütung für einen Vor-Ort-Termin beträgt:
1.250,00 € netto
zzgl. 19 % Umsatzsteuer: 237,50 €
1.487,50 € brutto - Hinzu kommen die erforderlichen Reisekosten.
- Bei Anreise mit dem Pkw werden 0,60 € netto je tatsächlich gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Umsatzsteuer berechnet. Der Bruttobetrag wird auf Basis der tatsächlich gefahrenen Gesamtkilometer berechnet.
- Kosten für Bahn, sonstige öffentliche Verkehrsmittel oder Flugreisen werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg berechnet.
- Soweit aufgrund der Entfernung oder Terminlage eine Übernachtung erforderlich ist, werden notwendige Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg berechnet.
- Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden vor Durchführung bzw. verbindlicher Reisebuchung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 12 Daten, Quellen und Annahmen
- Grundlage der Analyse sind insbesondere die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie öffentlich zugängliche Statistiken, Marktinformationen, regulatorische Veröffentlichungen, Preis- und Wettbewerbsinformationen und gegebenenfalls Daten geeigneter Drittanbieter.
- Soweit für die Nachvollziehbarkeit der Analyse erforderlich, werden Datenstände und wesentliche Quellen kenntlich gemacht.
- Marktpreise, Nachfrage, Wettbewerb, regulatorische Rahmenbedingungen und andere externe Faktoren können sich verändern. Die Analyse bildet grundsätzlich den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationsstand ab.
- Kalkulatorische Annahmen und Schätzungen werden, soweit für die Bewertung wesentlich, als solche kenntlich gemacht.
- Aussagen über zukünftige Markt-, Nachfrage-, Preis-, Kosten- oder sonstige Entwicklungen sind mit Unsicherheiten verbunden und stellen keine Zusicherung einer zukünftigen Entwicklung dar.
§ 13 Änderungen der Rahmenbedingungen
- Die Analyse beruht auf den zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt verfügbaren tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Nach Abschluss der Analyse eintretende Änderungen insbesondere von Gesetzen, Verordnungen, behördlicher Praxis, Marktpreisen, Vergütungsstrukturen, Lieferbedingungen oder Wettbewerbssituationen begründen keinen Anspruch auf eine unentgeltliche Aktualisierung der Analyse.
- Wesentliche Änderungen, die während der laufenden Bearbeitung bekannt werden und den Untersuchungsgegenstand unmittelbar betreffen, werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs berücksichtigt, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist.
§ 14 Vorzeitige Beendigung und Kündigung
- Mit der Online-Buchung wird ein verbindlicher Beratungsvertrag geschlossen. Ein allgemeines vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung wird nicht eingeräumt.
- Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.
- Wird der Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung vorzeitig beendet, werden die bis zur Wirksamkeit der Beendigung erbrachten Leistungen und gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergütende weitere Leistungen berücksichtigt.
- Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Aufwendungen, die im Einvernehmen mit dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrags eingegangen wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Nutzungsrechte an Analyse- und Beratungsunterlagen
- Der Auftraggeber erhält an den individuell für ihn erstellten Analyse-, Planungs- und Beratungsunterlagen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
- Die Weitergabe an eigene Mitarbeiter sowie unmittelbar mit der Prüfung, Finanzierung oder Umsetzung befasste Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungspartner und sonstige fachliche Berater ist zulässig.
- Eine Veröffentlichung, kommerzielle Weiterverwertung, Weitergabe an nicht beteiligte Dritte oder Verwendung der Unterlagen zur Beratung anderer Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Rechte an zugrunde liegenden Methoden, Berechnungsmodellen, Vorlagen, Strukturen, Datenmodellen und sonstigem Know-how verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 16 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, nicht öffentlich bekannte betriebliche und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Der Auftragnehmer verwendet die vom Auftraggeber bereitgestellten betriebsbezogenen Informationen zur Durchführung des Auftrags und zu den gesetzlich erforderlichen Zwecken.
- Eine Verwendung des Namens, Logos, der Apotheke oder konkreter Analyseergebnisse des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
- Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz und Patientendaten
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
- Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Beratung personenbezogene Daten Dritter übermittelt, ist er für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung verantwortlich.
- Für die Durchführung der regulären CANAbene Apotheken-Beratung ist die Übermittlung personenbezogener Patientendaten oder individueller Gesundheitsdaten grundsätzlich nicht erforderlich.
- Der Auftraggeber soll daher keine patientenbezogenen Gesundheitsdaten, Rezepte oder sonstigen Unterlagen übermitteln, anhand derer einzelne Patienten identifiziert werden können, sofern deren Verarbeitung nicht zuvor ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich geklärt wurde.
§ 18 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht allein deshalb für eine nachteilige wirtschaftliche Entwicklung, weil sich nach Erstellung der Analyse Markt-, Nachfrage-, Preis-, Kosten-, Wettbewerbs- oder regulatorische Rahmenbedingungen anders entwickeln als zum Zeitpunkt der Analyse angenommen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 19 Vertragssprache und Vertragsunterlagen
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Die für den Vertrag maßgeblichen Unterlagen bestehen insbesondere aus:
- der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung,
- der Auftragsbestätigung,
- diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
- gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarten ergänzenden Leistungen.
- Die Vertragsbedingungen einschließlich der AGB werden dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in abruf- und speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: September 2026
