Wirtschaftliche Perspektiven

Cannabis-Arzneimittel: Wachstumsfeld für Apotheken

Importmengen und Privatverordnungen von Medizinalcannabis sind seit Inkrafttreten des MedCanG deutlich gestiegen. Die Marktdynamik wird vor allem vom Selbstzahlersegment getragen – ihre Bedeutung für die einzelne Apotheke bleibt jedoch standort- und strukturabhängig.

Von Andreas Mattolat · CANAbene
Erstveröffentlichung 11. Juni 2025 · aktualisiert 15. September 2026
Apothekerin vor Marktentwicklung von Medizinalcannabis

Originalbeitrag11. Juni 2025

Cannabis-Arzneimittel in der Apotheke

Dynamische Entwicklung seit Inkrafttreten des MedCanG

Mit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabis-Gesetzes (MedCanG) zum 1. April 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für die Abgabe von Cannabis-Arzneimitteln in Apotheken spürbar verändert. Die Marktbewegungen der letzten Monate weisen auf eine deutliche Zunahme der Nachfrage hin – sowohl hinsichtlich der Importmengen als auch der ausgestellten Verordnungen.

Der Originaltext dokumentiert die Einschätzung zum Wachstumsfeld Cannabis-Arzneimittel zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung. Der Text entspricht dem Veröffentlichungsstand vom 11. Juni 2025 und wurde nachträglich nicht verändert.

Auf einen Blick — zentrale Korrekturen (Stand September 2026)

209 Mio. €
GKV-Umsatz Medizinalcannabis 2023
Original nannte 470 Mio. €
GKV-Spitzenverband / Statista
~900.000
Branchenschätzung behandelter Patient:innen, Mitte 2025
Original: 150.000–250.000 · keine amtliche Gesamtstatistik
Branchenanalyse
8–10 Mio.
Migräne-Prävalenz in Deutschland
Originaltabelle nannte 23 Mio. — Kopierfehler
Deutsche Hirnstiftung u. a.
201,1 t
Importmenge 2025
Original nur Zahlen bis Q3 2024
BfArM / krautinvest

Was hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert?

  • Bestätigt

    Der Grundtrend stimmt weiterhin: Importe und Privatverordnungen sind seit MedCanG deutlich gestiegen, das Selbstzahlersegment treibt die Dynamik. Die Importzahlen für die ersten drei Quartale 2024 (39,9 t, davon 20,1 t im dritten Quartal) sind mit den seither verfügbaren Jahreszahlen (rund 72 t für 2024 gesamt) grob konsistent.

  • Präzisiert

    Der GKV-Umsatz 2023 lag bei rund 209 Mio. €, nicht bei 470 Mio. €. Die Patientenzahl-Schätzung 150.000–250.000 ist überholt (Mitte 2025 rund 900.000, ohne amtliche Gesamtstatistik). Die „über 1.000 %“-Steigerung der Bloomwell Group ist eine Anbieterzahl, keine amtliche Marktkennzahl. Die Milliarde-Euro-Prognose bis 2028 bleibt eine grobe Richtungsangabe.

  • Fehlerhaft

    Die Prävalenztabelle führt für Migräne identisch dieselbe Zahl wie für chronische Schmerzen (23 Millionen / 28 %) — ein Kopierfehler. Die tatsächliche Migräne-Prävalenz liegt bei rund 8 bis 10 Millionen Menschen.

  • Neu

    Eine hohe Prävalenz ist kein Beleg für Cannabis-Eignung. Angststörungen, ADHS, Migräne und Restless-Legs-Syndrom sind gegen die separate Evidenzprüfung zu halten: Für ADHS und Angststörungen ist die Studienlage unzureichend; die S3-Leitlinie rät bei ADHS ausdrücklich ab.

01Prävalenz ist kein Wirksamkeitsnachweis

Dass Millionen Menschen von einer Erkrankung betroffen sind, sagt nichts darüber aus, ob Cannabis dafür eine geeignete Therapie ist.

Die Originaltabelle vermischt epidemiologische Größe mit therapeutischem Potenzial. Für die Beratungspraxis ist relevant, für welche der gelisteten Indikationen tatsächlich Evidenz vorliegt (Medizinisches Cannabis differenziert bewerten, gezielt einsetzen) – nicht, wie viele Menschen grundsätzlich betroffen sind.

02Wachstumszahlen aus Anbieterquellen kenntlich machen

Eine Steigerung „laut Bloomwell Group“ ist eine Aussage eines Marktteilnehmers, keine amtliche Statistik.

Wo Kennzahlen aus Unternehmens- oder Branchenquellen stammen, sollte das im Text erkennbar bleiben – gerade bei stark wachstumsgetriebenen Aussagen, die im Zweifel auch dem eigenen Geschäftsinteresse der Quelle dienen.