Strategie & Versorgungspolitik

Apotheken als letztes Regulativ

Warum Cannabis-Verordnungen fachliche Kontrolle brauchen

Cannabis-Verordnungen laufen zunehmend über Telemedizin-Plattformen statt über den persönlichen Arztkontakt. Der Gesetzgeber reagiert mit einer Novelle, die das ändern soll — noch bevor sie in Kraft ist, zeigen die Importzahlen: Die Marktdynamik hat sich seit dem Frühjahr nicht abgeschwächt, sondern verstärkt.

Von Andreas Mattolat · CANAbene
Erstveröffentlichung Juni 2025 · aktualisiert September 2026
Beratungssituation in der Apotheke

OriginalbeitragJuni 2025

Experte für Cannabis-Systemlösungen im Interview

Zwischen Milliardenmarkt und Missbrauch: Warum Cannabis die Apotheke braucht

Cannabis-Verordnungen boomen, Telemedizin-Plattformen arbeiten im Minutentakt, die Politik diskutiert über Nachbesserungen — und mittendrin stehen die Apotheken. Ein Gespräch über Verantwortung, Qualitätskontrolle und die Frage, wer in einem wachsenden Milliardenmarkt tatsächlich das Sagen hat — und welche Rolle Apotheken als letztes Regulativ dabei spielen.

Der Originaltext dokumentiert das Interview zur Rolle der Apotheke als Regulativ zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung. Der Text entspricht dem Veröffentlichungsstand vom Juni 2025 und wurde nachträglich nicht verändert.

Auf einen Blick — zentrale Befunde (Stand September 2026)

67,569 t
korrigierte Cannabisblüten-Importe
Q1 2026
BfArM-Revision, August 2026 (statt ursprünglich gemeldeter 50,539 t)
201 t
Cannabisblüten-Importe
Gesamtjahr 2025
BfArM / pharmazie.com
~250
spezialisierte Cannabis-Apotheken
Ende 2025
bei rund 16.601 Präsenzapotheken bundesweit — ABDA
25 %
durchschnittlicher THC-Gehalt
in Verordnungen
EKOCAN-Zwischenbericht, 1. April 2026

Was hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert?

  • Bestätigt

    Der Markt hat sich nach dem MedCanG strukturell stark ausgeweitet; die Importmenge 2025 (rund 201 Tonnen) bleibt als Kennzahl belastbar.

  • Präzisiert

    Versandverbot und Pflicht zum persönlichen Arztkontakt sind Inhalt eines Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren — noch nicht geltendes Recht. Auch die „Irreversibilität“ der Marktentwicklung ist als politisch-wirtschaftliche Einschätzung zu kennzeichnen, nicht als empirisch belegte Tatsache.

  • Überholt

    Die Einschätzung, der Markt „pendle sich bereits ein“, lässt sich mit dem aktuellen Datenstand nicht mehr halten — die korrigierten Importzahlen sprechen für anhaltend starke, nicht nachlassende Dynamik.

  • Neu

    Die BfArM-Importdaten für Q1 2026 wurden im August 2026 nachträglich von 50,539 auf 67,569 Tonnen korrigiert (+33,7 %) — ein neuer Quartalsrekord ohne erkennbare Abschwächung.

Die Notwendigkeit einer bewussten Positionierung hat sich weiter verstärkt. Präsenzapotheken müssen eine sich noch verändernde Rechtslage, anhaltend hohe Mengendynamik im Markt und den eigenen Beratungsanspruch gleichzeitig im Blick behalten.

01Regulierung nicht vorwegnehmen, aber einplanen

Versandverbot und Arztkontaktpflicht sind vorgesehen, nicht in Kraft.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen — Versandverbot für Cannabisblüten, persönlicher Arztkontakt bei Erstverordnung — sind fachlich plausibel und politisch mehrheitlich getragen, aber rechtlich noch nicht bindend. Präsenzapotheken sollten ihre Beratungsprozesse schon jetzt in diese Richtung ausrichten, ohne gegenüber Patienten oder Ärzten bereits verbindliche Vorgaben zu kommunizieren, die aktuell noch nicht gelten.

02Mengendynamik bleibt hoch — der Beratungsauftrag ebenso

Die korrigierten Importzahlen widerlegen ein „Einpendeln“ des Marktes.

Die Nachfrage nach Medizinalcannabis ist strukturell weiterhin hoch, das zeigt die nach oben korrigierte Importmenge für das erste Quartal 2026 sehr deutlich. Für die einzelne Apotheke heißt das: Der im Interview beschriebene Beratungsauftrag — Plausibilitätsprüfung, Rücksprache mit verordnenden Ärzten, Einzelfallbewertung statt Grammzahl-Schwellenwert — bleibt unabhängig davon relevant, ob sich der Gesamtmarkt langfristig beruhigt oder nicht.

Einordnung für die Apotheke. Der normative Anspruch der Apotheke als „letztes Regulativ“ ist richtig beschrieben, bleibt aber ein Soll-Zustand, kein empirisch belegter Ist-Zustand. Für die eigene Praxis heißt das: Plausibilitätsprüfung und Rücksprache mit verordnenden Ärzten bewusst und dokumentiert gestalten — nicht als Selbstläufer der Berufsrolle voraussetzen.

Weiterführende Ressourcen